Änderung der Arbeitsverträge sind Voraussetzung für eine Sanierung
Hamburg, 29. April 2013 – Die Rettung der im November 2011 in Insolvenz geratenen Haus Flora Pflegeheim Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH in Elmshorn hängt jetzt von der Änderung der Arbeitsverträge der 120 Mitarbeiter ab. „Die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens kann nur unter dem Abschluss von Individualverträgen mit den Arbeitnehmern erhalten werden“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dr. Gideon Böhm. Die maßgeblichen Rechte der Mitarbeiter bleiben dabei unberührt. Einzige Ausnahme ist die automatischen Gehaltserhöhungen. „Der Automatismus ist in den neuen Verträgen ausgeschaltet, was nicht bedeutet, dass die Gehälter nicht mehr erhöht werden können“, so Böhm. Alle übrigen Bedingungen, auch die Höhe des Gehalts, bleiben erhalten, so auch die Fünf-Tage-Woche, branchenüblich seien sechs Tage. 95 % der Angestellten haben bereits ihre Zustimmung signalisiert.
Seit 1989 werden in der Einrichtung an der Matthias-Kahlke-Promenade 15 in Elmshorn schwer- und schwerstpflegebedürftige Menschen betreut. Der schwedische Eigentümer Wilfast hatte im November 2011 von den rund 120 Mitarbeitern einen Verzicht auf Weihnachtsgeld und Schichtzulagen verlangt. Nachdem die Belegschaft das abgelehnt hatte, hat der Geschäftsführer den Insolvenzantrag gestellt.
Die Sanierung zum Ziel
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