Steuer auf Autogas belastet Einkommensschwache

Kommentar: Steuererhöhung für Autogas belastet Einkommensschwache

Die vom Bundeskabinett beschlossene Streichung der Steuerbegünstigung für Autogas (LPG) widerspricht der SPD-Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit; Uwe Thomsen, Geschäftsführer der Propan Rheingas GmbH & Co. KG, appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, die Energiesteuerermäßigung für Autogas (LPG) bis 2026 zu verlängern

Brühl, 17. Februar 2017 – Noch ist nichts final entschieden. Zwar sieht der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes keine Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Autogas (LPG) nach 2018 vor, jedoch geht dieser noch zur Abstimmung in den Bundestag. Würde der Gesetzesentwurf in jetziger Form in Kraft treten widerspräche er der Forderung des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz nach mehr sozialer Gerechtigkeit, weil er mit einer signifikant höheren Autogassteuer genau die überwiegend einkommensschwachen Verbraucher benachteiligt. Von der wegfallenden Energiesteuerermäßigung wären knapp eine halbe Million Halter von LPG-Fahrzeugen betroffen, von denen viele auf die günstigen Kraftstoffpreise angewiesen sind. Durch die Streichung der Steuervergünstigung für LPG – die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2013 sowie im Antrag des Bundestags aus dem Jahr 2015 eindeutig vorgesehen war – und die daraus resultierende Annäherung von LPG- und Dieselpreisen würde außerdem der einzig bestehende Anreiz genommen, ältere Fahrzeuge auf den alternativen Kraftstoff Flüssiggas umzurüsten. Die Anschaffungskosten für LPG-Fahrzeuge sind, da es sich häufig um ältere, umgerüstete Fahrzeuge mit bivalentem LPG-Benzin-Antrieb handelt, günstiger als die Kosten für neue Autos mit CNG, Diesel oder Benzinantrieb. Einkommensschwache Haushalte müssten auf tendenziell teurere Fahrzeugtypen umsteigen. Die Energiesteuerermäßigung für LPG sollte daher im Laufe des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens dringend um die für Erdgas (CNG) vorgesehene Dauer der Steuerbegünstigung bis 2026 verlängert werden – im Übrigen nicht nur aus sozialen, sondern vor allem auch aus umweltpolitischen Gesichtspunkten.

Bevorzugung von Erdgas gegenüber Flüssiggas nicht gerechtfertigt

LPG-Fahrzeuge emittieren nicht nur weniger CO2, sondern auch sehr viel weniger Stickstoffoxid und Feinstaub als Benzin- und Dieselautos. In einem Untersuchungsbericht zu den Stickstoffoxidemissionen von PKW kam die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes 2016 zu dem Ergebnis, dass der Stickstoffmonoxid- und Stickstoffdioxidausstoß je kWh von Diesel 256 Mal über dem von LPG-Kraftstoff liegt. Erdgas und Flüssiggas verfügen über weitgehend ähnliche Umweltvorteile. Objektiv betrachtet erscheint die starke Bevorzugung von Erdgas gegenüber Flüssiggas daher nicht gerechtfertigt.

E-Mobilität ist Stadtthema – Autogas wird im ländlichen Raum gebraucht

Die Diskussion um die E-Mobilität verkennt, dass dies bisher ausschließlich ein Thema für den Stadtverkehr ist. Doch was ist mit der Bevölkerung im ländlichen Raum? Gerade hier, wo größere Strecken zurückgelegt werden müssen, ist Autogas die kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zur Gestaltung der Übergangszeit der Energiewende – mit komplett ausgebauter Infrastruktur von bundesweit 7.000 LPG-Tankstellen.

Die Argumentation des Bundesfinanzministeriums ist nicht tragbar

Der aus dem Bundesfinanzministerium stammende Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiesteuergesetzes beruft sich maßgeblich auf ein Gutachten der Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu), das vor dem Hintergrund der höheren Steuerausfälle durch Autogas (LPG) künftig eine zeitlich begrenzte und auf Erdgas (CNG) fokussierte Energiesteuerermäßigung empfiehlt. Die höheren Steuerausfälle ergeben sich allerdings allein aus der im Vergleich zu Erdgas höheren Anzahl zugelassener LPG-Fahrzeuge. Diesen Umstand LPG anzulasten und als Begründung für die acht Jahre kürzere Förderdauer zu verwenden, ist nicht tragbar. Die Streichung der Steuerbegünstigung von LPG verkennt außerdem, dass die Steuermindereinnahmen von circa 180 Millionen Euro pro Jahr für LPG und CNG zusammen verglichen mit den Mindereinnahmen durch die Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff in Höhe von jährlich circa sieben Milliarden Euro verschwindend gering sind.

Mit Blick auf die umwelt- und sozialpolitischen Vorteile von LPG sollte die Energiesteuerermäßigung für den wichtigsten alternativen Kraftstoff in Deutschland deshalb über 2018 hinaus verlängert werden.

Uwe Thomsen

Uwe Thomsen ist Geschäftsführer der Propan Rheingas GmbH & Co. KG und setzt sich für eine mach- und bezahlbare Energiewende ein.

Über die Propan Rheingas GmbH & Co. KG

Die Propan Rheingas GmbH & Co. KG ist seit über 90 Jahren Kompetenzführer in der Versorgung mit leitungsunabhängigem Flüssiggas und steht für transparenten und fairen Service. Der TÜV Nord hat Rheingas im Juni 2016 als eines der wenigen Unternehmen in der Branche für geprüfte Service- und Montagequalität sowie hohe Kundenzufriedenheit ausgezeichnet. Die mittelständische Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Brühl und bundesweiten Standorten bündelt Energietechnik – Energieeffizienz, Gas und Heizungsbau – und Energieversorgung mit Flüssiggas, Autogas, Erdgas, Strom und Solartechnik. Rheingas greift bei Planung, Anlagenbau, Gasversorgung, Wartung und Service konsequent auf eigenes Personal mit umfassendem technischem Know-how zurück. Deutschlandweit betreibt Rheingas etwa 150 Autogastankstellen in Eigenregie. www.rheingas.de

Gerne steht Ihnen der Flüssiggas-Experte Uwe Thomsen für ein Interview zur Verfügung.

Diesen Text sowie ein Portraitfoto von Uwe Thomsen, Geschäftsführer Propan Rheingas GmbH & Co. KG, finden Sie unter: www.konstruktiv-pr.de/steuer-auf-autogas-belastet-einkommensschwache

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Energieexperte Uwe Thomsen, Geschäftsführer der Propan Rheingas GmbH & Co. KG